Rechtsprechung
VGH Bayern, 21.02.2012 - 5 ZB 12.48 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Melderegister; Anspruch auf Löschung bzw. Berichtigung; Familienstand/Personenstand; Beweislast für die Unrichtigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 04.03.2004 - 1 WB 32.03
Personalaktendaten; Datenverarbeitung; PERFIS; Speicherung; Berichtigung; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2012 - 5 ZB 12.48
Der Begriff des Familienstandes bezeichnet den Personenstand des Betroffenen, aus dem sich ergibt, ob er ledig oder verheiratet ist oder in einem anderen familienrechtlichen Status lebt (vgl. BVerwG vom 4.3.2004 Az. 1 WB 32/03 RdNr. 9 = BVerwGE 120, 188).Der Personenstand einer Person wird danach durch die Gesamtheit der personenbezogenen Daten bestimmt, die nach den Vorschriften des Personenstandsgesetzes in die Personenstandsbücher einzutragen sind (BVerwG vom 4.3.2004 a.a.O.).
Unter Beachtung dieser Maßgaben stellt die Angabe "ledig" dabei eine Personenstands- bzw. Familienstandsangabe dar, die die Abgrenzung gegenüber den im Einzelnen im Personenstandsgesetz geregelten Personenständen, insbesondere "verheiratet", "Mitglied einer eingetragenen Lebenspartnerschaft", "geschieden" oder "verwitwet", ermöglicht (BVerwG vom 4.3.2004 a.a.O. RdNr. 10).
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2012 - 5 ZB 12.48
Der Kläger hat weder einen einzelnen tragenden Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab vgl. BVerfG vom 23.6.2000 Az. 1 BvR 830.00, NVwZ 2000, 1163/1164). - BVerwG, 20.03.2002 - 6 C 12.01
Meldepflicht; Verheiratete; dauerndes Getrenntleben; Mitwirkungspflichten; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2012 - 5 ZB 12.48
Das Melderecht erfüllt nur Ordnungsaufgaben, die im Wesentlichen im öffentlichen Interesse liegen und berührt den einzelnen daher allenfalls geringfügig (vgl. BVerwG vom 20.3.2002 Az. 6 C 12.01 RdNr. 24). - VGH Bayern, 11.05.2006 - 5 ZB 05.3038
Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2012 - 5 ZB 12.48
Denn die Voraussetzungen für einen Berichtigungsanspruch nach Art. 10 Abs. 1 Satz 1 MeldeG - die Unrichtigkeit der gespeicherten personenbezogenen Daten - hat der dafür nachweispflichtige Kläger (vgl. dazu BayVGH vom 11.5.2006 Az. 5 ZB 05.3038 RdNr. 6) nicht plausibel dargetan.
- VG Neustadt, 18.11.2014 - 5 K 81/14
Berichtigung von Personalien im Melderegister; eingebürgerter Deutscher; …
Denn die Beweislast trägt der Kläger (BayVGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - 5 ZB 05.3038 - und Beschluss vom 21. Februar 2012 - 5 ZB 12.48 -) (d). - VGH Bayern, 14.11.2022 - 5 ZB 21.2538
Melderechtliche Zuordnung von Reisetagen zur Wohnung
Diese Angabe ist zwar nicht bindend und auch widerlegbar, jedoch trägt der Kläger dafür, dass diese Angabe unrichtig ist, die Beweislast (vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2012 - 5 ZB 12.48 - juris Rn. 9;… B.v. 11.5.2006 - 5 ZB 05.3038 - juris Rn. 6).